Ab 2002: Längere Gewährleistungsfristen, erweiterte
Haftung
Schuldrechtsreform belastet auch IT-Branche
[1]Hannover, 20. Dezember 2001 - Was Endverbraucher freut, macht
IT-Anbietern zu schaffen. Mit der Reform des Schuldrechts kommen
auf IT-Unternehmen höhere Kosten und ausgeweitete Haftungsprobleme
zu. Das berichtet das IT-Profimagazin iX [2] in seiner aktuellen
Ausgabe 1/2002 vom 20.12.2001.
Die Reform des Schuldrechts wird zwar wegen der Verlängerung der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre von den
Verbraucherverbänden begrüßt, stellt sich aber für
IT-Firmen erst
einmal als Kostenfaktor dar. So müssen sämtliche Vertragsvorlagen
und AGB zur Jahreswende überarbeitet werden. Die neuen
Gewährleistungsfristen gelten nicht nur für typische Kaufverträge,
wie etwa für Hardware, sondern auch für die Überlassung
von
Standardsoftware oder für eine individuell zusammengestellte
Kombination von Komplettsystemen. Bei B-to-B-Geschäften kann
die Garantiefrist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein
Jahr verkürzt werden, bei Privatkunden hingegen nicht.
Auch die Erweiterung des Mängelbegriffs werden IT-Unternehmen deutlich
zu spüren bekommen. Denn schon eine fehlerhafte Montageanleitung
oder
das Fehlen einer vom Hersteller in der Werbung zugesagten Eigenschaft
kann zu Mängelansprüchen führen. Daneben kann der Kunde
künftig nicht
nur Ersatzlieferungen oder Preisminderungen fordern, sondern unter
Umständen sogar Schadensersatz. Zudem wurde die Beweislast bei
Geschäften mit Verbrauchern umgekehrt: Innerhalb der ersten sechs
Monate muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei Lieferung in
Ordnung war.
Besondere Anforderungen bestehen nach den Veränderungen der letzten
Zeit für den E-Commerce. Online-Anbieter müssen unter anderem
Bestellungen grundsätzlich elektronisch bestätigen, umfassende
Informationen über die eigene Firma bereitstellen und über
gesetzliche und vertragliche Widerrufs- und Rückgaberechte
aufklären. "Da ist bei vielen Online-Shops noch Nachbesserung
nötig", schätzt iX-Chefredakteur Jürgen Seeger die
Lage ein. (js)
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 1/2002
steht zum Download [3] bereit.
Kommentar:
Was bedeutet dies für den Hardware-Einzelhandel ?
Kunden können innerhalb der Gewährleistung , bei Nennung kleinerer
Mängel, die gekaufte Hardware zurückgeben, und um Behebung der
Mängel, Austausch der Ware oder ihr Geld bestehen.
Was bei Neusystemen (jünger als ein Jahr) noch Sinn macht, ist,
im Bezug auf die "Lebensdauer" heutiger Systeme (Generationenwechsel
heutiger Systeme nach ca. 1,5 Jahren), schwachsinnig.
Als Folge dessen, werden die Fertigsysteme für den Endverbraucher
nicht nur teurer, ihm werden auch Beschränkungen in der Konfiguration
des Rechners auferlegt, um eine eventuelle Fehlbedienung auszuschliessen.
Natürlich sind dies nur Vermutungen meinerseits, aber die Selbstregulierung
des Marktes und der Selbsterhaltungstrieb der Unternehmen werden ihr Übriges
zu ähnlichen Szenarien hinzutun.
Warten wir es ab!
redaktion@bill.de (AK/BS)
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