Im dem Markenrechtsstreit
um die Auslieferung von Linux-CDs mit einem inaktiven Anwendungs-Rudiment
haben sich die Parteien gestern Abend geeinigt. Die einstweilige
Verfügung gegen die Nürnberger Suse Linux GmbH ist vom Tisch.
Suse darf wieder an Händler liefern und muss keine Lizenzgebühren
zahlen.
Der Vertreiber Suse hat sich verpflichtet,
die strittige Datei namens Krayon (was so ähnlich klingt wie
Crayon, ein Programm der Klägerseite) auch in künftigen
Versionen nicht zu aktivieren, bestätigte Unternehmenssprecher
Christian Egle. "Wir werden aber Maßnahmen ergreifen,
um so etwas künftig zu verhindern", erklärte er. Die
Crayon Vertriebs GmbH und Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth
zeigten sich mit der außergerichtlichen Einigung zufrieden.
Auf Unverständnis stößt die Streitigkeit
nicht nur in Deutschland: Sogar in Australien machten sich
die Experten Luft: "This is bloody stupid",
lautet der Kommentar des Geschäftsführers eines australischen Linux-Distributors.
silicon.de-Leser wurden sogar noch etwas deutlicher:
Da wurde der Anwalt Freiherr von Gravenreuth als "Bremsklotz
auf der Datenautobahn" bezeichnet. Ein anderer Anwender
spricht von ihm als "Aasgeier der Marktwirtschaft":
"Der ursprüngliche Gedanke des Wettbewerbsschutzes wird durch
solche Abmahn-Fabriken vollkommen pervertiert."
Kommentar:
Und wieder einmal ein gravenreuthscher Sturm im Wasserglas!!
Ich hoffe, Herr v. Gravenreuth hat sich mit dem Anwaltshonorar für
diese Aktion seinen "wohlverdienten" Audi A8 kaufen können,
denn einen Sinn oder gar Aussicht auf Erfolg hatte diese Klage wohl
keine(n)!!!
UNSER KOMENTAR:
Super,
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