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Digitale Signatur
Wer seinen "Friedrich Wilhelm" zur Besiegelung des geschlossenen
Vertrags
feierlich an die entsprechende Stelle setzt, kann dies bald auch mit dem
Segen des Gesetzgebers in virtueller Form tun. In gerade abgelaufenen
Jahr
wurde das "Gesetz ueber Rahmenbedingungen zur elektronischen Signatur"
beschlossen, mit dem eine einheitliche Infrastruktur fuer den
elektronischen Geschaeftsverkehr geschaffen werden soll. Das Gesetz
liefert hierfuer die Rahmenbedingungen und soll der digitalen Version
neben der handschriftlichen zu Rechtsgueltigkeit zu verhelfen. Die
Rechtsgueltigkeit wird in einem gesonderten Gesetzentwurf geregelt. Mit
dem deutschen Gesetz wird gleichzeitig EU-Recht umgesetzt.
Die digitale Signatur ist mit einem Siegel vergleichbar, das als
Schluessel generiert und an das jeweilige Dokument angehaengt wird. Bis
die elektronische Variante gleichberechtigt neben der herkoemmlichen
Unterschrift unter einem Vertrag steht, sind noch Huerden zu ueberwinden,
denn der Echtheitsbeweis muss erbracht werden. Die digitale Unterschrift
muss faelschungssicher sein und darf nicht unbemerkt veraendert werden.
Das neue Gesetz sieht deshalb vor, dass die handsignierte Unterschrift
erst bei einer der Zertifizierungsstellen hinterlegt wird, bevor die
elektronische Signatur ausgegeben wird. Nicht nur aus Buergernaehe,
sondern auch aus Kostengruenden laufen derzeit Pilotprojekte in der
oeffentlichen Verwaltung, in denen Abwicklung einfacher
Behoerdenangelegenheiten via Internet erprobt wird. (ub)
Kommentar:
Umständlich.... aber letztendlich vernünftig.
Die Zeit des "dokumentenunsicheren" Netzes sind vorbei,
willkommen im neuen Jahrtausend.
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(Quelle Internet / Autor wenn nicht
erwähnt, UNBEKANNT)
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