Gerichtliche Zahlungsaufforderung via Mail
To: clinton@bill.de
Subject: Gerichtliche Zahlungsaufforderung
Sollten Sie schon bezahlt haben, ignorieren Sie diese E-Mail.
bill^ clinton
lewinskistr 10
78901 Arschdorf
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Ihre Kundennummer: ABC123456784
Ihre Rechnungsnummer: RE12345678
Datum: 31.03.2010 - 06:40
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Ãbergabe Ihrer Daten an das Gericht
Sehr geehrter Herr Bill^ Clinton,
leider haben Sie Ihre Rechnung RE12345678 vom 31.03.2010 - 06:40
bis zum
heutigen Tage nicht ausgeglichen. Durch den Mehraufwand sind uns
weitere Kosten entstanden, wir werden Ihre Daten jetzt an das Gericht
übergeben um die Forderung durchzusetzen.
Sollten Sie nicht unverzüglich die Rechnung begleichen,
werden Kosten in Höhe von 500,00€ oder
mehr auf Sie zukommen.
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Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu überweisen:
Beschreibung:
12-Monatszugang für www.abcload.de
Anmeldung vom 25.09.2009 - 21:16
5,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Preis:
60,00 EUR
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 60,00 EUR bis zum
15.12.2010 auf das nachfolgende Konto:
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Für Kunden aus Deutschland:
Kontoinhaber: Premium Software GmbH
Kontonummer: 202 xxxxx
Bankleitzahl: 290 xxxxx
Bank: Deutsche Bank
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Für Kunden aus dem Ausland:
Kontoinhaber: Premium Software GmbH
IBAN: DE62 290xxxx 0202 xxxxxx
SWIFT-BIC: DEUTDEDBBRE
Bank: Deutsche Bank
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Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer
an
und als Kontoinhaber die Premium Software GmbH, ansonsten kann Ihre
Zahlung
bei uns nicht zugeordnet werden.
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Ihre Kundennummer: ABC12345678
Ihre Rechnungsnummer: RE12345678
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Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen
die Forderung
and das Gericht zu übergeben, wodurch Ihnen weitere
Kosten entstehen würden.
Vermeiden Sie dies durch eine rechtzeitige Zahlung.
Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung
in Kraft getreten.
Der Internetprovider dslb-094-218-025-089.pools.arcor-ip.net speichert
die IP-Adresse 94.218.25.89 welche bei
der Anmeldung auf der Seite www.abcload.de übermittelt
wurde.
Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts ist es den
Ermittlungsbehörden möglich die Adresse
des Anschlussinhabers festzustellen.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns
gerichtliche
Schritte vor.
Sollten Sie inzwischen bezahlt haben, betrachten Sie die Aufforderung
als gegenstandslos.
Für eventuelle Rückfragen stehen
wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser
Kontaktformular auf der Seite www.abcload.de zur Verfügung.
Ãber das Kontaktformular können wir Ihre
Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie
dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse
nicht zugestellt werden können.
Mit freundlichen GrüÃen
Ihr Abcload.de Team
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Premium Software GmbH
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Veröffentlicht: 13.05.2010 um 19:44
abcload.de holt die Betrüger-Keule 'raus abcload.de sorgt bei
Verbraucherzentralen und -Foren aktuell für ziemlich viel Arbeit.
Grund sind Drohbriefe, die die Premium Software GmbH derzeit massenhaft
verschickt.
Die Seite abcload.de funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip
wie viele andere Abofallen im Internet auch: Besucher werden damit
geködert, sie könnten auf der Internetseite bekannte -
kostenlose - Programme wie Avira Antivir, DivX Player, Zonealarm
oder IrfanView herunterladen.
Wer das Programm haben möchte, wird bei abcload.de dann zu
einem Formular geführt, in dem er Name und Adresse angeben
soll. Im Kleingedruckten am Rand steht dabei, dass mit der "Anmeldung"
60 Euro Jahresgebühr fällig würden. Das allerdings
wird von vielen Opfern übersehen. Kein Wunder: Man hat ja ein
kostenloses Programm gesucht, das man nun kostenlos herunterladen
möchte. Dass dabei trotzdem Kosten anfallen könnten, ahnen
die Wenigsten.
Unzählige Verbraucher fallen auf die Masche jeden Tag herein.
Nicht wenige suchen dann allerdings den Fehler bei sich und zahlen
das geforderte Geld - obwohl Verbraucherzentralen raten, bei sogenannten
Abofallen nicht zu zahlen. Das ist richtig. Denn jedes zahlende
Opfer trägt dazu bei, dass sich dieses fragwürdige Geschäftsmodell
weiter lohnt.
Glücklicherweise gibt es aber auch aber genügend Menschen
die sich nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen. Auch bei abcload.de
ist das offenbar so. Denn die Betreiber der Seite, die seit gut
einem Jahr aktiv ist, holen neuerdings die ganz dicke Keule heraus.
Betroffene, die sich weigern, die geforderten 60 Euro zu bezahlen,
bekommen Mailpost von der abcload-Betreiberin Premium Software GmbH.
Und die klingt so:
Zwischen Ihnen und der Premium Software GmbH als Betreiberin von
Abcload.de besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger
Dienstleistungsvertrag über die Nutzung unseres Download-Portals
mit über 500 redaktionell aufbereiteten Einträgen Ihrer
Lieblingssoftware, umfangreichen Bedienungsanleitungen für
Anfänger, dem monatlich aktualisierten Downloadbereich sowie
unserer Installations-Hotline für die Vertragslaufzeit von
12 Monaten. Als Gegenleistung für die Bereitstellung dieser
Dienstleistung haben Sie sich zur einmaligen Zahlung in Höhe
von 60 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verpflichtet.
Die Anmeldung unter Täuschung über den tatsächlichen
Zahlungswillen oder die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners
stellt unter Umständen eine Straftat nach § 269 StGB dar
und ist auch von Relevanz für einen eventuellen Eingehungsbetrug
zu unseren Lasten.
(...)
Wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen,
gleichzeitig aber strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten,
wenn Sie eine Bestellung durchführten, ob schon sie wussten,
dass sie zur Leistung nicht bereit oder nicht fähig sind. Dieses
Vorgehen sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt werden wir nach
Ablauf einer Frist von 14 Tagen durch unsere Rechtsanwälte
prüfen lassen, insofern wir kein Angebot zur Klärung des
Sachverhaltes von Ihnen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abcload.de Team
Harte Worte. Immerhin lesen wir da etwas von "strafrechtlichen
Schritten". Und "prüfenden Anwälten". Von
Fristen und Täuschung.
Die Wahrheit dürfte eine ganz andere sein. Ich persönlich
glaube nicht, dass die Premium Software GmbH auch nur eine einzige
Strafanzeige erstatten wird. Die Gefahr wäre viel zu groß,
dass eine gewiefte Ermittlungsbehörde auf die Idee kommt, sich
das Geschäftsmodell der Herrschaften einmal näher anzusehen
- und daraus ihre Schlüsse zieht.
Die Drohung mit strafrechtlichen Schritten ist nichts anderes als
ein weiterer Baustein im sogenannten Inkasso-Stalking, dem Versuch,
möglichst viele Menschen dazu zu bringen, die rechtlich fragwürdigen
Forderungen zu begleichen.
Zusammengefasst: Wer auf abcload.de hereingefallen ist und jetzt
eine Mahnung der Premium Software GmbH oder deren Inkassofirma RAZ
Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH bekommen hat, kann
auch weiterhin ganz gelassen bleiben. Und auch den angedrohten "strafrechtlichen
Ermittlungen" kann man ganz gelassen entgegen sehen.
Wer jetzt trotzdem noch fragt was passieren kann, wenn man die
Mahnung einfach ignoriert: das hier ist die Antwort.
KOMENTAR:
Wie oft soll man diesen Firmen noch erklären, daß ein
Mahnbescheid, Rechnung usw. nicht via Mail gülltig ist.
Zudem kann bei der Firma Premium Soft überhaupt jemand lesen
?
Bill Klinton in Bielefeld ?
Das ist wie Woddy Allen in Basel !
Interesant ist noch daß wenn gegen die Mail wiedersprochen
wird, gibt es die Absender des Adresse nicht !
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MAIL:
Hiermit Untersage ich ihnen eine Emal Adresse von www.bill.de
weiterhin anzumahnen.
Sollten Sie weiterhin gegen dieses verstoßen, werde ich Gerichtlich
gegen Sie vorgehen.
Wie Ihnen mitgeteilt wurde wohnt Bill Klinton in den USA und war
dort Präsident.
A. Kraft
webmaster@bill.de
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redaktion@bill.de
(Quelle Internet / Autor wenn
nicht erwähnt, UNBEKANNT)
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